ELGA: Gesetzesentwurf ist zur Begutachtung ausgeschickt

Vor Kurzem wurde vom Gesundheitsministerium der Gesetzesentwurf für die „Elektronische Gesundheitsakte" fertiggestellt und zur Begutachtung ausgeschickt. Mittels ELGA sollen sämtliche Daten eines Patienten elektronisch erfasst werden und so, nach Meinung des Gesundheitsministeriums, den Ärzten die Betreuung der Patienten erleichtern, da sie die gesamte Krankengeschichte abrufen können. Durch die Archivierung der eingenommenen Medikamente könnten auch unangenehme Interaktionen ausgeschlossen werden, wenn ein neues Medikament verschrieben werden muss. Geschätze Kosten der Einführung: 30 Millionen Euro, die von Bund, Sozialversicherung und Ländern getragen werden. Derzeit liegen noch keine Zahlen für die Gesamtkosten vor, was zu viel Kritik führte; allerdings soll ELGA sich schließlich selbst tragen. Die Aufregung unter den Medizinern ist groß, denn sie sehen keine Vorteile für die Behandlung der Patienten, im Gegenteil. Da auch vorgesehen ist, dass Patienten Informationen über Behandlungen und Krankheiten löschen oder sperren lassen können, kann kein Arzt sich auf die Vollständigkeit der Angaben verlassen. Und dies macht ELGA für Mediziner untauglich. Auch ist die Angst groß, dass Patienten z.B. von einem zukünftigen Arbeitgeber gezwungen werden könnten, ihre Gesundheitsdaten vorzulegen. Ein weiterer wichtiger Punkt: Laut Experten sei die Sicherheit der Daten nicht gegeben. Noch sei nicht geklärt, wer auf die Daten zugreifen dürfe, ob das Ärzten vorbehalten bleiben sollte oder ob es auch dem Pflegepersonal in Spitälern und mobilen Hilfsdiensten gestattet werden sollte. Der Hausärzteverband wiederum befürchtet eine verstärkte Kontrolle und Überwachung der Mediziner.