Der Verband Österreichischer Kieferorthopäden
fordert, dass die Bezuschussung durch die Krankenkassen an eine
zeitgemäße Beurteilung des tatsächlichen Behandlungsbedarfs gebunden
wird – Qualitätssicherung muss gewährleistet werden – „Nein“ zu
gedeckelten Behandlungen.
Der Verband Österreichischer Kieferorthopäden warnt vor
Fallstricken bei der Einführung der „Gratis-Zahnspange“.
VÖK-Präsident DDr. Martin Brock: „Für eine Vollversorgung werden die
budgetären Mittel nicht ausreichen, daher fordern wir, dass die
Bezuschussung durch die Krankenkassen an eine zeitgemäße Beurteilung
des tatsächlichen medizinischen Behandlungsbedarfs gebunden wird.“ In zahlreichen europäischen Ländern wird beispielsweise der Index
of Orthodontic Treatment Need (IOTN) angewandt. Solche Beurteilungen zielen weder auf die Art und Komplexität einer Fehlstellung noch auf
den Behandlungsaufwand ab. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie wahrscheinlich eine Fehlstellung im späteren Leben die Gesundheit beeinträchtigen kann. Der Grundgedanke ist prophylaktisch. Völlig ungeklärt scheint die Qualitätssicherung in diesem Bereich zu sein.
Brock: „Ohne vernünftige Maß- nahmen zur Qualitätssicherung ist davon
auszugehen, dass es über kurz oder lang zu einem massiven Anstieg von
Zweitbehandlungen kommt. Das hätte eine unkalkulierte Erhöhung der
Kosten zur Folge.“
Deckelung droht
Sollte es ohne klare Zugangsregelung und ohne Maßnahmen zur
Qualitätssicherung zur Einführung wesentlich höherer Zuschüsse durch
die Kassen kommen, drohen die Kosten zu explodieren, so
Brock. „Die Sozial- versicherer würden darauf wahrscheinlich mit einer Deckelung der Leistungen
reagieren.“ Außerdem plädiert der VÖK dafür, die staatliche Anerkennung der
universitären Fachzahnarztausbildung für Kieferorthopädie in
Österreich voranzutreiben und damit einen Beitrag zur
Qualitätssicherung zu leisten.
Klarheit für Patienten schaffen
Präsident DDr. Martin Brock:
„Österreich und Spanien sind die einzigen Länder der EU, in denen es
keine geregelte Ausbildung im Sonderfach Kieferorthopädie gibt.“ Jeder Zahnarzt, der 90 Stunden Fortbildung absolviert hat, könne
in Österreich Kieferorthopädie auf sein Praxisschild schreiben. „Nach
internationalen Kriterien ausgebildete Kieferorthopäden mit
dreijähriger universitärer Vollzeitausbildung im Ausmaß von 4000
Stunden und Prüfung dürfen diesen Titel allerdings nicht führen“,
erklärt Brock. Daher sei es in Österreich für Patienten schwierig
herauszufinden, ob es sich um einen Zahnarzt mit kieferorthopädi-schem
Basiswissen oder einen bestens ausgebildeten Spezialisten mit
umfassendem Wissen handelt, das für die Diagnose und Behandlung von
komplexen Fehlstellungen notwendig ist.
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