VÖK warnt: Fallstricke bei der Einführung von "Gratiszahnspangen"

Der Verband Österreichischer Kieferorthopäden fordert, dass die Bezuschussung durch die Krankenkassen an eine zeitgemäße Beurteilung des tatsächlichen Behandlungsbedarfs gebunden wird – Qualitätssicherung muss gewährleistet werden – „Nein“ zu gedeckelten Behandlungen.

Der Verband Österreichischer Kieferorthopäden warnt vor Fallstricken bei der Einführung der „Gratis-Zahnspange“. VÖK-Präsident DDr. Martin Brock: „Für eine Vollversorgung werden die budgetären Mittel nicht ausreichen, daher fordern wir, dass die Bezuschussung durch die Krankenkassen an eine zeitgemäße Beurteilung des tatsächlichen medizinischen Behandlungsbedarfs gebunden wird.“
In zahlreichen europäischen Ländern wird beispielsweise der Index of Orthodontic Treatment Need (IOTN) angewandt. Solche Beurteilungen zielen weder auf die Art und Komplexität einer Fehlstellung noch auf den Behandlungsaufwand ab. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie wahrscheinlich eine Fehlstellung im späteren Leben die Gesundheit beeinträchtigen kann. Der Grundgedanke ist prophylaktisch.
Völlig ungeklärt scheint die Qualitätssicherung in diesem Bereich zu sein. Brock: „Ohne vernünftige Maß-
nahmen zur Qualitätssicherung ist davon auszugehen, dass es über kurz oder lang zu einem massiven Anstieg von Zweitbehandlungen kommt. Das hätte eine unkalkulierte Erhöhung der Kosten zur Folge.“

Deckelung droht

Sollte es ohne klare Zugangsregelung und ohne Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Einführung wesentlich höherer Zuschüsse durch die Kassen kommen, drohen die Kosten zu explodieren, so Brock. „Die Sozial-
versicherer würden darauf wahrscheinlich mit einer Deckelung der Leistungen reagieren.“
Außerdem plädiert der VÖK dafür, die staatliche Anerkennung der universitären Fachzahnarztausbildung für Kieferorthopädie in Österreich voranzutreiben und damit einen Beitrag zur Qualitätssicherung zu leisten.

Klarheit für Patienten schaffen

Präsident DDr. Martin Brock: „Österreich und Spanien sind die einzigen Länder der EU, in denen es keine geregelte Ausbildung im Sonderfach Kieferorthopädie gibt.“ Jeder Zahnarzt, der 90 Stunden Fortbildung absolviert hat, könne in Österreich Kieferorthopädie auf sein Praxisschild schreiben. „Nach internationalen Kriterien ausgebildete Kieferorthopäden mit dreijähriger universitärer Vollzeitausbildung im Ausmaß von 4000 Stunden und Prüfung dürfen diesen Titel allerdings nicht führen“, erklärt Brock. Daher sei es in Österreich für Patienten schwierig herauszufinden, ob es sich um einen Zahnarzt mit kieferorthopädi-schem Basiswissen oder einen bestens ausgebildeten Spezialisten mit umfassendem Wissen handelt, das für die Diagnose und Behandlung von komplexen Fehlstellungen notwendig ist.

DDr. Martin Beck
Präsident des Verbandes öster-
reichischer Kieferorthopäden