Praxishygiene Teil 3: Hygienemaßnahmen des Behandlungsteams

Der Sinn der Hygiene liegt in der Vorbeugung von Infektionen.

Direkte Maßnahmen
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist das klassische Beispiel für eine direkte Barrieremaßnahme. Der Arbeitgeber stellt die PSA auf seine Kosten zur Verfügung. Arbeitnehmer sind verpflichtet, sie zu benutzen. Der Schutz der Hände erfolgt, indem dünnwandige, flüssigkeitsdichte und allergenarme Untersuchungshandschuhe, qualitativ hochwertige OP-Handschuhe oder mechanisch widerstandsfähige, flüssigkeitsdichte Handschuhe getragen werden. Von der Benützung gepuderter Handschuhe ist aus Gründen der Allergieprophylaxe dringend abzuraten. Bei Behandlung bekannt infektiöser Patienten kann ein zweites Paar übergezogen oder Handschuhe mit 100%-Prüfung getragen werden. Die langen Stulpen der zur Feuchtreinigung verwendeten Haushaltshandschuhe sollten umgeschlagen werden.
Der Schutz des Gesichtes erfolgt mittels spezieller Schutzbrille zusammen mit dem Mund-Nasen-Schutz. Häufig wird auch ein Gesichtsschild verwendet. Bedingt durch den sog. „Kamineffekt" ist dieses als alleiniger Schutz ungeeignet. Die in der Zahnheilkunde verwendeten Modelle für den Mund-Nasen-Schutz stellen nur einen bedingten Schutz dar. Eine Erhöhung der Wirkung bringt das Tapen (Kleben der seitlichen Partien an die Gesichtshaut). Bei der Behandlung bekannt infektiöser Patienten ist entweder ein Tapen oder die Verwendung einer Atemschutzmaske angezeigt. Bleibt noch die Schutzkleidung, die dem Schutz der Arbeitskleidung dient (siehe 3/2010).

Indirekte Maßnahmen
Die möglichen Maßnahmen sind so vielfältig, dass wir uns auf die Aufzählung der wichtigsten beschränken. In den meisten Fällen sind die Hände die Quelle und das Vehikel für die Übertragung von Mikroorganismen. Grundsätzlich sollte bei jeder Behandlung eine zusätzliche, reine Pinzette oder spezielle Instrumentengreifzange außerhalb des Aerosolbereiches bereitgestellt werden. Damit werden reine/keimarme Instrumente oder Hilfsmittel aus den Laden entnommen und bereitgelegt. Sollten weder die Laden über eine Näherungsautomatik (Sensoren) verfügen noch eine „Springerin" zur Verfügung stehen, dann bleibt meist nur mehr der kleine Finger der linken Hand zum Öffnen übrig. Sind die Arbeits- und Ablageflächen im Aerosolbereich weitestgehend frei, dann reduziert sich das Infektionsrisiko erheblich. Gleiches gilt bei Nutzung einer leistungsstarken Absauganlage und Durchführung einer wirkungsvollen Absaugtechnik. Weitere Maßnahmen sind die Verwendung von Kofferdam sowie die Abdeckung von Arbeitsflächen und nicht benötigten Zusatzgeräten. Einweg-Schutzhüllen und -Schutzbezüge stellen einen gangbaren Weg in der Infektionsprophylaxe dar.

Das beidhändige Zurückstecken der gebrauchten Kanüle in die Plastikschutzhülle zählt zu den häufigsten Fehlern. Einhändiges Recapping oder die Zuhilfenahme eines Spritzenständers sollten vom Praxisinhaber vorgelebt werden. Für Skalpellklingen wird ein Klingenentferner benützt. Einmalskalpelle werden direkt in einen Sicherheitsbehälter abgeworfen. Wasch-Trays für Handinstrumente, rotierende Instrumente oder WKI sind optimal. Die Aufbereitung im Ultraschall-Reinigungsgerät, im Reinigungs-Desinfektionsgerät und/oder Sterilisator erfolgt ohne Berührung der Instrumente. Zum Abschluss sei noch auf die Verwendung des Spitzenschutzes der Scaler-Spitze am ZEG-Handstück erinnert.

Rudolf Bohrer und Dr. Peter Wallner