Haftpflichtversicherung ? Novelle zum Ärztegesetz

Am 9.7.2010 hat der Nationalrat die 14. Novelle zum Ärztegesetz beschlossen. Diese beinhaltet mehrere „Highlights": einerseits die von der Ärzteschaft lang erwartete Möglichkeit einer ärztlichen Tätigkeit im Rahmen einer so genannten Ärzte-GmbH; weniger medial aufbereitet, aber zumindest ebenso wichtig ist, dass der Gesetzgeber für alle freiberuflich tätigen Ärzte eine verpflichtende Haftpflichtversicherung vorsieht. Kann diese nicht nachgewiesen werden, droht die Schließung der Praxis. Wir sprachen deshalb mit dem Spezialisten für Haftpflichtversicherungen, Gerhard Ulmer von ärzteservice, der Marktführer in diesem Segment ist.

Welche Nachteile sehen Sie in dem neuen Gesetz?
ULMER: Das so genannte „Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsvorsorge" hat eine besondere Vorgeschichte: Es hätte für die Ärzteschaft in Wahrheit Schlimmes passieren können, weil in der Regierungsvorlage war noch von einer unlimitierten Haftpflichtdeckung die Rede. Das hätte für Versicherungen ein unkalkulierbares Risiko bedeutet, die Folge wäre ein geradezu explosionsartiger Anstieg der Versicherungsprämien gewesen. So gesehen bin ich stolz darauf, dass eine wesentliche Änderung, welche die schlimmsten Erhöhungen gerade noch verhindert hatte, auf eine Initiative des Vereins ÄrzteService zurückzuführen ist. Hätten wir nicht insgesamt aktives Lobbying betrieben, hätte das den Ärzten bis zu 50 Millionen Euro mehr kosten können.

Von welchen Änderungen sprechen Sie?
ULMER: Aus einem „unendlichen" Risiko werden nun 6.000.000 Euro Höchsthaftungssumme pro Jahr für freiberufliche Ärzte. Pro Einzelfall stehen maximal 2 Millionen Euro zur Verfügung. Bei Gruppenpraxen und Ambulatorien erhöht sich das so genannte „Aggregate Limit" auf 10 Millionen Euro. Das gilt somit auch für die neuen Ärzte-GmbHs.

Der Gesetzgeber schließt außerdem die reinen Vermögensschäden in die Haftungssumme mit ein. Diese waren bisher in dieser Höhe nur mittels Zusatzprämien zu versichern bzw. wurden nicht von jedem Versicherer in der nun erforderlichen Höhe angeboten; gleiches gilt für die Nachdeckung, die uneingeschränkt ohne zeitliche Begrenzung abzudecken ist.

Drohen allgemein höhere Prämien?
ULMER: Der Großteil unserer Kunden ist ausreichend versichert und es gibt keinen Grund, eine Prämienerhöhung zu thematisieren. Wir sind froh, dass das Horrorszenario abgewendet wurde und freuen uns, dass wir für die Ärzte etwas tun konnten.

Welche Nachteile sehen Sie noch?
ULMER: Das im Gesetz vorgesehene direkte Klagsrecht der Patienten gegenüber der Versicherung wird die Position der über Jahrzehnte bewährten Institution der Schiedsstellen massiv schwächen. Gerade die Schiedsstellen waren aber die Garantie für rasche Hilfe für die Patienten.

Wissen Sie, wann das Gesetz in Kraft treten soll?
ULMER: Das Gesetz wurde am 22. Juli 2010 dem Bundesrat vorgelegt. Ich gehe davon aus, dass das Gesetz somit Anfang Herbst 2010 in Kraft treten wird.

Wir danken Herrn Ulmer für das Gespräch.

 

Gerhard Ulmer