Haftpflichtversicherung ? ein wichtiges Thema

Die Medienberichte über ärztliche Fehlleistungen häufen sich. Es macht den Anschein, dass die Ärzte Fehler am laufenden Band produzieren. Auch wenn der mediale Schein trügt, so sind auch Zahnärzte nicht vor Kunstfehlern gefeit.

„Zahn.Medizin.Technik" sprach deshalb mit dem Spezialisten für Haftpflichtversicherungen, Gerhard Ulmer von ÄrzteService, die Marktführer in diesem Segment sind, wie man sich davor schützen kann.

Herr Ulmer, was ist los in Österreich - machen Ärzte mehr Fehler oder werden sie zum Freiwild für klagsfreudige Patienten bzw. geht es ums liebe Geld?
ULMER: In der Tat nehmen die Beschwerden bei den Patientenanwälten zu. Das heißt nicht, dass Ärzte mehr Fehler machen, sondern dass die Patienten sensibler werden, dass immer mehr Anwälte nach amerikanischem Vorbild hier ein Geschäftsfeld entdecken und auch die Patienten für Erlittenes entschädigt werden wollen.

Fehler sind aber eine menschliche Eigenschaft und es wird sie immer geben. Die Ärzteschaft versucht hier ohnehin eine Reduktion herbeizuführen. Es gibt wohl kaum einen Arzt, der vor Fehlern gefeit ist. Die Frage konzentriert sich deshalb darauf, wie kann man sich schützen und absichern?

Von welchen Fehlern sprechen Sie bzw. welche führen aus der Patientensicht zu Schadenersatzforderungen?
ULMER: Die Palette ist vielfältig. Es geht selten um das vergessene Skalpell, was bei einem Zahnarzt ohnehin nicht vorkommen kann. Was vielen Ärzten nicht bewusst ist, ist die umfassende Aufklärungspflicht gegenüber dem Patienten. Davon sind chirurgische Eingriffe ebenso wie einfache Behandlungen oder die Verschreibung von Medikamenten betroffen.

Folgen aus daraus resultierenden Fehlern sind bei Ärzten oft nicht nur zivilrechtlich relevant, sondern auch strafrechtlich, weil Schäden am Menschen als Körperverletzung gelten.

Strafrechtlich relevant heißt, dass hier eine Vorstrafe droht?
ULMER: Im Grunde ja! Wird beispielsweise ein falscher Zahn gerissen oder stellt sich im Nachhinein heraus, dass eine Extraktion gar nicht notwendig gewesen wäre, handelt es sich um eine Körperverletzung. Auch wenn in der Praxis vielleicht noch wenige Konsequenzen zu fürchten sind, kann sich das schnell ändern, wenn die Patienten ihre Möglichkeiten erkennen. Sie können eine Anzeige vornehmen und sich dann risikolos einfach als Privatbeteiligter anschließen und Schadenersatz fordern. Die wenigsten Ärzte wissen, mit welchem Risiko sie eigentlich täglich in der Praxis stehen.

Wenn Fehler zwar zu minimieren aber nicht zu vermeiden sind, wie kann sich ein Zahnarzt schützen?
ULMER: In Österreich gibt es dafür - aus für mich unverständlichen Gründen - noch keine Versicherungspflicht in der Haftpflichtversicherung. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist unbedingt anzuraten - und zwar eine in ausreichender Höhe, weil zum Beispiel die Verschreibung eines falschen Medikaments fatale Folgen haben kann, und bei einer Behinderung die Pflegekosten und eventuell sogar eine ganze Familie über Jahrzehnte zu ernähren ist.
Ich empfehle eine Versicherungssumme in der Höhe von mindestens 5.000.000 Euro. Außerdem braucht jeder Arzt auch eine Rechtsschutzversicherung.

Kontakt und Rückfragen:
Gerhard Ulmer, Geschäftsführer ÄrzteService Dienstleistung GmbH

Gerhard Ulmer