Klausurtagung - Österreichischer Dentalverband 2019

Der ODV hielt die diesjährige Klausurtagung Ende März im Hotel Ammerhauser in Anthering ab. Die große Anzahl an angemeldeten Teilnehmern zeigte, dass die Auswahl der Themen richtig war.

Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch den Präsidenten Dr. Gottfried Fuhrmann begann ein Reigen verschiedener rechtlich relevanter Themen. Den Beginn machte Martin Hannemann mit einem Vortrag zum Thema „Datenschutzgrundverordnung nach einem Jahr“. Er verwies darauf, dass es zwar in Österreich Sonderregelungen gibt, welche die EU-Norm in manchen Bereichen abschwächt, trotzdem ist es aber dringend notwendig die notwendigen Vorkehrungen zu treffen. Es erfolgen auch in Österreich Anzeigen bei der Datenschutzbehörde. Besonders sensibel sind im medizinischen Bereich Daten von Patienten, vor allem auch bei der Übertragung von Daten.
Anschließend referierte Hansjörg Füssinger zum Thema „ Abrechnung in der Zahnarztpraxis einfach erklärt.“ Herr Füssinger zeigte in beeindruckender Weise auf, wie durch systematische Vorgehensweise bei der Abrechnung eine win-win-Situation für Zahnarzt und Patient hergestellt werden kann. Er wies ausdrücklich darauf hin, dass durch sorgfältige Eingabe der erbrachten Leistungen, die Abrechnung richtiger erfolgen kann.
In Vertretung von Stefan Smyczko informierte Herr Dr. Fuhrmann über die „Medical Device Regulation (MDR) – Neue gesetzliche Forderungen mit Hilfe des GDDPHandbuchs systematisch bearbeiten“. Er verwies darauf, dass die Medical Device Regulation mit 2020 in Kraft tritt. Er erinnerte Handel und Industrie daran, sich entsprechend vorzubereiten. Als gute, vom ODV angebotene Lösung der Vorbereitung wies er auf die Regelungen des „Good Dental Distributor Practice-Handbuch“ (GDDP) hin. Dieses ist in der Version 2.0 bereits auf diese neuen Regelungen adaptiert worden. Durch ein entsprechendes Audit wird die auditierte Firma in die Lage versetzt zu prüfen, ob sie für die neuen Herausforderungen vorbereitet ist.
Für die Kunden der Firmen, welche berechtigt sind das GDDP-Logo zu führen, ist dies ein Beweis, dass sich diese Firma streng an die gegebenen gesetzlichen und verordneten Normen hält. In diesem Sinn folgte die Ehrung der Firma Ivoclar Vivadent Austria GmbH als Jahresbester im Zuge der GDDP-Audits 2018.
Es werden in jedem Jahr mehrere Audits beziehungsweise Re-Audits durchgeführt und der Jahresbeste bestimmt. Wie Präsident Fuhrmann bei der Übergabe des Pokals hervorhob, ist die Firma Ivoclar Vivadent (95,2 von 100) dem Jahresbesten für das Jahr 2017, der Firma Kulzer Austria GmbH (95,7 von 100) nur um 0,5 Punkte „unterlegen“ und war somit schon einmal ein „Fast-Sieger“. Im Jahr 2018 hat Ivoclar Vivadent den 1. Platz ganz klar für sich eingenommen. Die Übergabe des Pokals erfolgte an Dir. Gernot Schuller, Geschäftsführer von Ivoclar Vivadent GmbH und Frau Mag. Martina Jakob, ebenfalls Ivoclar Vivadent, umrahmt von den anwesenden Vorstandsmitgliedern.
Es sind derzeit folgende Firmen GDDP-zertifiziert: • C. Klöss Dental GmbH • Dental Bauer GmbH & Co KG • Dürr Dental Austria GmbH • Henry Schein Dental Austria GmbH • Ivoclar Vivadent GmbH • Kulzer Austria GmbH • L. Liehmann & Co GmbH • Pluradent Austria GmbH • Profimed VertriebsgmbH • W&H Austria GmbH • ZPP Zahnmedizintechnik GmbH
Danach ging es mit einem interessanten aber eher „trockenen“ Thema weiter. Rechtsanwalt Mag. Sebastian Boecker instruierte die Anwesenden über „Arbeitszeitregelung, Aufzeichnungspflichten, Ruhezeiten“. Mit Hinblick auf die unterschiedlichen Firmen- und Kollektivvertragszugehörigkeiten der Anwesenden konnte er sich nur auf allgemeingültige Aussagen der gesetzlichen Regelungen berufen. Durch Zwischenfrage aus dem Kreis der Zuhörer wurde es aber möglich auch Einzelsituationen zu berücksichtigen. Viele Fragen betrafen die spezielle Situation im Vertrieb durch Reisezeiten und ausstellungsbedingte Arbeitszeiten an Wochenenden. Einen aktuellen Abschluss des Vortrags bildete die Erläuterung der „Karfreitags-Regelung“.
Mit den Ausführungen, Anregungen und der Einladung zur Diskussion zu „Führungsmodelle – die Kompetenz der Mitarbeiter fördern“ begann Dr. Reinhard von Aufschnaiter, HRBerater und Wirtschaftstrainer das Hauptthema der Klausurtagung. Das gemeinsame Abendessen bildete nicht nur einen tollen kulinarischen Ausklang des Tages sondern bot auch noch in den Abendstunden eine gute Gelegenheit zu Erfahrungsaustausch und der „Erfüllung“ der Vereinsstatuten, nämlich der Förderung der zwischenbetrieblichen Zusammenarbeit.
Freitagvormittags wurde, mit verschiedenen Gruppenarbeiten und Diskussionen aufgelockert, das Klausurthema fortgesetzt. Die anschließenden Anfragen beim Referenten und die angeregten Gespräche beim abschließenden Mittagessen zeigten das Interesse der Tagungsteilnehmer an diesem Thema.
Dr. Fuhrmann schloss die Klausurtagung mit Dank an die Referenten, an die anwesenden Mitglieder für ihr Interesse und die Teilnahme an der Tagung und den besten Wünschen für eine gute Heimreise.

V.l.n.r.: Dr. Fuhrmann, Michael Stuchlik, Gernot Schuller, Daniela Rittberger, Mag. Martina Jakob, Christian Männer