Wiener Wohlfahrtsfonds - Offener Brief an den Vorsitzenden des Verwaltungsausschusses

Dr. med. dent. Marius Romanin hat uns einen offenen Brief mit der Bitte um Veröffentlichung geschickt. Das machen wir gerne und haben gleichzeitig MR DDr. Ratschew, Präsident der Zahnärztekammer Wien und Vorsitzender des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Wiener Ärzte, um Stellungnahme gebeten und diese auch sofort von ihm bekommen.

Sehr geehrter Herr MR DDr. Claudius Ratschew!

Ich möchte mich in Form eines offenen Briefes an Sie wenden und respektvoll darum ersuchen, die darin enthaltenen Fragen jüngste Ereignisse betreffend zu beantworten. Wie Sie den Medien entnehmen konnten, hat ein Wiener Gynäkologe beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg Klage gegen den Wohlfahrtsfonds eingereicht.
Bemerkenswert daran ist, dass als Folge dessen andere Kollegen deren Erfahrungen mit dem Wohlfahrtsfonds auf einer unlängst entstandenen Website www.wohlfahrtsfonds. info veröffentlichten. Die darin enthaltenen Vorwürfe sind schwerwiegend!
Wie Sie als Präsident meiner Berufsvertretung wissen, ist dies kein Einzelfall. Sie können deshalb nachvollziehen, dass viele Kollegen als Konsequenz dieser Entwicklung tief verunsichert sind. Da ich, so wie jeder andere Arzt oder Zahnarzt auch, verpflichtet bin, in dieses System einzuzahlen, fühle ich mich direkt betroffen.
Ich erlaube mir daher, mit nachfolgenden Fragen für Aufklärung betreffend den Wohlfahrtsfonds zu sorgen und vertraue darauf, dass Ihre Antworten mir und anderen Kollegen dabei helfen.

Frage 1:
Ist eine Höchstbemessung der Beitragszahlungen an den Wohlfahrtsfonds von 28.000 Euro pro Jahr ihrer Einschätzung nach angemessen?

Frage 2:
Weshalb sind Beiträge an den Wohlfahrtsfonds nach dessen Sanierung nicht wieder reduziert worden oder zumindest, so wie Dr. Thomas Szekeres es vor seiner Berufung zum Ärztekammerpräsidenten im Jahr 2014 forderte, auf 10% gesenkt worden?

Frage 3:
In einem Interview, das Sie der Ärztewoche Nr. 5 vom Februar 2018 gegeben haben, heißt es: „... ich sehe im vorliegenden Fall mehr ein persönliches Problem des Kollegen“ (Anm.: Gynäkologe vs. Wohlfahrtsfonds). Entspricht es Ihrer Meinung, dass
die Causa Fiala vs. Wohlfahrtsfonds ein Einzelfall ist?

Frage 4:
Die Ärztekammer droht betreffendem Wiener Kollegen nun mit einer Zwangspfändung und nimmt dabei die etwaig existenzielle Gefährdung ihres eigenen Mitglieds in Kauf. Befürworten Sie dieses Vorgehen zur Sicherung der Beiträge einer privaten Zusatzpension?

Frage 5:
Ist es wahr, dass in der Vergangenheit Funktionäre im Rahmen der Abspaltung der Zahnärztekammer von der Ärztekammer ein Austreten aus dem Wohlfahrtsfonds forderten?

Frage 6:
Sind Bezüge und Aufwandsentschädigungen von Funktionären der Zahnärztekammer und des Wohlfahrtsfonds von der Bemessung der Wohlfahrtsfondsbeiträge ausgenommen? Falls ja – warum?

Frage 7:
Sind pragmatisierte Ärzte von Zahlungen an den Wohlfahrtsfonds ausgenommen? Falls ja – warum?

Frage 6:
Dürften wir erfahren, ob Sie auf freiwilliger Basis in ein „gut funktionierendes Vorsorgewerk, wie der Wohlfahrtsfonds eines ist“ (Quelle: Ärztewoche Nr. 5), einzahlen?

Frage 7:
Ein durchschnittlicher Zahnarzt arbeitet etwa 35 Jahre und zahlt dabei etwa 20.000,–/Jahr an den Wohlfahrtsfonds. Dies entspricht einer Summe von 700.000,–. Bekommt er diese Summe im Rahmen seiner Pension ausbezahlt?

Frage 8:
Wäre Ihrer Meinung nach ein Dialog mit Beitragszahlern des Wohlfahrtsfonds hinsichtlich einer Reform sinnvoll?

Frage 9:
Wenn der Wohlfahrtsfonds saniert ist und derart gut wirtschaftet, wie bspw. Kollege Szekeres es behauptet, weshalb ist eine Mitgliedschaft dann nicht auf freiwilliger Basis möglich?

Frage 10:
Welcher rechtlichen Grundlage entspricht es in ein privates Pensionssystem einzahlen zu müssen?

Ich bedanke mich im Voraus für die Beantwortung der Fragen!

Mit freundlichen und kollegialen Grüßen

Dr. med. dent.. Marius Romanin

Dr. med. dent. Marius Romanin