Stellungnahme des Verbandes Österreichischer Kieferorthopäden: „Do-it-yourself-Zahnkorrektur mit Alignern“

Zahnkorrektur ohne Begleitung durch Fachzahnärzte birgt erhebliche Risiken. Fernbehandlung ist Verstoß gegen zahnmedizinische Standards.

Wien (OTS) – „Der Mund ist mehr als eine Kiste voller Zähne. Zähne können nicht beliebig wie Dominosteine im Mund hin- und hergeschoben werden“, so DDr. Silvia M. Silli, Präsidentin des Verbandes der Österreichischen Kieferorthopäden. „Mit großer Sorge“, so Silli weiter, „beobachten wir Kieferorthopäden in ganz Europa die Aktivitäten von Start-up-Unternehmen, welche Zahnkorrekturen mit Alignern „auf dem Postweg“ ohne Beachtung zahnmedizinisch-kieferorthopädischer Standards vermarkten. Diese vor allem in den sozialen Medien und Netzwerken stark präsenten Unternehmen preisen ihre Software-Dienstleistungen mit zunehmend aggressiven Werbemethoden und suggestiven Marketing-Methoden an. Dabei fungieren Influencer als die neuen Experten.“

Fernbehandlung ist schwerwiegender Verstoß gegen zahnmedizinische Standards

Eine Zahnkorrektur mit Alignern ohne ordnungsgemäße Diagnostik (klinische Untersuchung, Foto-Analyse, Modell- und Röntgendiagnostik) und ohne regelmäßige klinische Überwachung birgt erhebliche Risiken für die Gesundheit des Kauorgans der Patienten (Zähne, Zahnhalteapparat, Kiefergelenk, Muskulatur). Silli: „Eine ausschließliche Selbst- und Fernbehandlung stellt daher einen schwerwiegenden Verstoß gegen jegliche medizinischen und zahnmedizinischen Standards dar.“ Kieferorthopädie ist eine wissenschaftliche Spezialdisziplin, die eine mehrjährige Ausbildung nach dem Studium der Zahnmedizin und jahrelange
Erfahrung erfordert.

Warnung vor unseriösen und gefährlichen Praktiken

Silli betont: „Die Korrektur von Zahnfehlstellungen zum „Lifestyle-Produkt“ zu simplifizieren und den Patienten zu suggerieren, dass hierfür kein Fachwissen erforderlich sei, ist nicht nur unseriös, sondern birgt auch erhebliche Risiken für die Zahnund Mundgesundheit der Patienten.“

Fernbehandlung ist schwerwiegender Verstoß gegen zahnmedizinische Standards