WGKK - Zwei Jahre Gratiszahnspange – ein Erfolg

Von Juli 2015 bis Ende Juli 2017 haben rund 13.500 bei der WGKK versicherte Kinder und Jugendliche eine Gratiszahnspange erhalten.

Mit 1. Juli 2015 trat der kieferorthopädische Gesamtvertrag, der die Gratiszahnspange regelt, in Kraft. Laut den Abrechnungsdaten der ersten beiden Jahre haben von Juli 2015 bis Ende Juni 2017 rund 13.500 bei der WGKK anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche eine kostenlose kieferorthopädische Behandlung erhalten. Die meisten dieser Patientinnen und Patienten sind derzeit noch in Behandlung, da die Zahnspange oft bis zu drei Jahre getragen werden muss.
Die Daten zeigen auch, dass die Zahl der Gratiszahnspangen im Steigen ist: Während in der Zeit von Juli 2015 bis Juni 2016 rund 6.000 kostenlose kieferorthopädische Behandlungen begonnen wurden, waren es im Zeitraum Juli 2016 bis Juni 2017 bereits 7.500. Der Großteil der Behandlungen erfolgte bei Vertragskieferorthopädinnen und -orthopäden und Vertragsinstituten. Rund 500 Kinder wurden bei Wahlärztinnen und Wahlärzten behandelt. Dafür wurden 80 Prozent des Kassentarifs erstattet. Die WGKK gab für die Gratiszahnspange in diesem Zeitraum insgesamt fast 22 Mio. Euro aus. WGKK-Obfrau Mag.a Ingrid Reischl ist überzeugt: „Jedes Kind mit einer schweren Zahnfehlstellung erhält eine Gratiszahnspange, und das unabhängig von der finanziellen Situation seiner Eltern. Das ist ein wichtiger Beitrag zur gesundheitlichen Chancengerechtigkeit“.

Gute Versorgungslage in Wien

Die WGKK hat 32 Kieferorthopädinnen und Kieferorthopäden unter Vertrag, dazu kommen noch sechs kieferorthopädische Institute. „Die kieferorthopädische Versorgung in Wien ist somit sehr gut aufgestellt. Ersttermine sind binnen weniger Wochen möglich“, betont Primar DDr. Michael Angerer vom WGKK-Zahngesundheitszentrum Mariahilf. Auch in dieser WGKK-Einrichtung werden Kinder und Jugendliche mit Gratiszahnspangen versorgt. Dazu wurde die Abteilung Kieferorthopädie im Zahngesundheitszentrum soeben ausgeweitet, technisch auf den neuesten Stand gebracht und neu gestaltet.

Medizinische Voraussetzung

Medizinische Voraussetzung für eine Gratiszahnspange ist eine mittel- bis hochgradige Zahn- oder Kieferfehlstellung. Diese wird mithilfe des internationalen Index of Orthodontic Treatment Need (IOTN) diagnostiziert. Eine Gratiszahnspange wird in Österreich für die Grade IOTN 4 oder 5 gezahlt. Wenn eine Vertragskieferorthopädin bzw. ein Vertragskieferorthopäde feststellt, dass die medizinischen Kriterien für eine Gratisleistung erfüllt werden, ist keine Bewilligung durch die Krankenkasse nötig. Die kieferorthopädische Hauptbehandlung – die eigentliche Zahnspange – muss vor dem Ende des 18. Lebensjahres begonnen, aber nicht abgeschlossen werden.
Frühbehandlungen, die eine möglichst normale Weiterentwicklung des kindlichen Gebisses ermöglichen sollen, müssen in der Regel vor dem Ende des 10. Lebensjahres begonnen werden. Für diese sogenannte interzeptive Behandlung übernimmt die WGKK ebenfalls die Kosten, so eine Fehlstellung nach IOTN 4 oder 5 vorliegt. Primar Angerer betont die Qualitätssteigerung der kieferorthopädischen Versorgung durch die Gratiszahnspange. Damit sei heute gesichert, dass die jungen Patientinnen und Patienten die richtige Zahnspange zum richtigen Zeitpunkt erhalten.

OTS-GKK