Die Visitenkarte im Internet wird immer wichtiger, je mehr potenzielle Patienten damit aufgewachsen sind und, bevor sie das Telefonbuch aufschlagen, lieber googeln. In dieser Serie versuchen wir, Ihnen einen kurzen, praxisbezogenen Ratgeber für Ihre Website zu geben. Bei manchen Patienten sind vielleicht nur einige Karieslöcher zu schließen, doch oft genug braucht es eine umfangreiche Behandlung und somit davor einen Behandlungsplan. Auch eine Website sollte gut geplant werden, damit es nicht nachher Ärger bei einem eventuellen Umbau gibt. Wie schon im ersten Teil gesagt, ist die Website das Aushängeschild der Ordination im Internet und sollte daher ansprechend sein. Wer soll angesprochen werden? Ein hochpreisiges Spezialgeschäft für Kaviar und feinsten Schinken verkauft genauso Lebensmittel wie der Diskonter ums Eck, und beide machen Gewinne, aber die Kundschaften unterscheiden sich doch sehr deutlich. Gehen Sie ins Internet und schauen Sie sich Seiten an, die sich speziell an Jugendliche wenden, Seiten für Senioren und Seiten für Geschäftskunden. Wenn Sie aufmerksam sind, werden Sie bemerken, dass nicht nur die Inhalte unterschiedlich sind. Auch die ganze Gestaltung der Seite richtet sich danach, wen sie ansprechen soll. Wer immer Ihre Seite gestaltet, muss also zuerst wissen, an wen sie sich richtet. Im Marketing nennt man das Zielgruppenanalyse. Wie soll die Website heißen? Wie erwähnt, vergibt die Registrierungsstelle nic auf Antrag des Webseitenbetreibers einmalige Namen für jede Website, unter der sie leicht zu finden sind (z.B. zahnaerztekammer.at oder der-verlag.at). Dieser Name ist einige Überlegungen wert. Einfach „zahnarzt-maier.at"? Vielleicht sollte doch mit „kieferorthopäde.at" oder „geradezähne.at" auf das Fachgebiet hingewiesen werden? Wichtig ist, dass die Patienten Sie leicht finden und sich den Namen merken. Und unterschätzen Sie auch nicht, wie oft Sie und Ihre Assistentin ihn am Telefon buchstabieren müssen. Wie finde ich einen Provider? Nachdem Sie also den ungefähren Umfang Ihrer Website sowie die Zahl der benötigten E-Mail-Adressen kennen und vielleicht auch schon von Experten eine Einschätzung des zu erwartenden Traffics haben, können Sie sich auf die Suche nach einem Provider machen. Die Angebote sind zahlreich und äußerst verwirrend. Achten Sie auf die Qualität des Services (24-Stunden-Bereitschaftsdienst? Wie lange hängt man bei einem Anruf zur „Stoßzeit", z.B. Montag früh, in der Warteschleife?), ob die notwendigen Dienste wie MySQL. PHP, FTP verfügbar sind, was die Einrichtung für Ihre speziellen Bedürfnisse kostet und wie viel monatlicher Traffic erlaubt ist. Die meisten Pakete werden deutlich mehr bieten, als Sie brauchen. Umso leichter wird übersehen, was man wirklich braucht. Wenn Sie nun hoffnungslos verwirrt sind: Grundsätzlich ist die Erstellung der Website durch einen Webdesigner sowieso sehr empfehlenswert. Ein guter Webdesigner kann nicht nur die Site richtig programmieren und kundenfreundlich einrichten, sondern er kennt auch die geeigneten Provider. Dennoch kann es nicht schaden, dem Profi auf die Finger zu schauen und ihn nach Begründungen für seine Wahl zu fragen. Was soll auf der Website stehen? Generell ist alles Marktschreierische verboten, aber neutrale Information erlaubt. Ausdrücklich verboten ist die Nennung von Preisen für privatzahnärztliche Leistungen sowie vergleichende Werbung. Ebenfalls verboten ist die Anpreisung von Vorteilen oder Leistungen, die in keinem Zusammenhang mit der angebotenen zahnärztlichen Leistung stehen (z.B. „Wenn Sie zu uns kommen, erhalten Sie eine Massage gratis"). Mediengesetz § 25 Verpflichtende Informationen nach dem E-Commerce-Gesetz (§5), dem Mediengesetz (§25), den Werberichtlinien der ÖZÄK und den E-Commerce-Richtlinien des CED (Council of European Dentists ) sind Name (der Firma oder des Betreibers), Postadresse, E-Mail-Adresse, Telefon- und evtl. Faxnummer, eventuelle Kassenverträge bzw. der Hinweis „Wahlzahnarzt" oder „Privatzahnarzt", bei eingetragenen Firmen Angabe der Firmenbuchnummer und des Firmenbuchgerichts, Berufsbezeichnung und Mitgliedsstaat, in dem diese verliehen wurde, zuständige Aufsichtsbehörde oder Kammer und UID. Sinnvoll, wenn auch nicht vorgeschrieben, ist die Angabe der Ordinationszeiten. Livia Rohrmoser |