Chance vertan - Schwache GOZ-Novelle

Am 4. November hat der deutsche Bundesrat dem Entwurf der Bundesregierung zur Aktualisierung der 24 Jahre alten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zugestimmt. In der Novelle wurden einige Ergänzungsvorschläge der Ländervertreter aufgenommen. „Die Bundesregierung hat in der ersten Novellierung seit mehr als zwei Jahrzehnten die Chance vertan, die Gebührenordnung an den derzeitigen wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde anzupassen", so der Präsident der Bundeszahnärztekammer Dr. Peter Engel. „Diese Gebührenordnung wird den neuen Herausforderungen nicht gerecht." Seit 1988 wurde der Punktwert - trotz immenser Kostensteigerungen - nicht erhöht. Noch nicht einmal die von der BZÄK geforderte Anpassung des GOZ-Punktwertes an den Punktwert der Gebührenordnung für Ärzte wurde ernsthaft erwogen.

Auch der Bundesrat hat die ihm gebotene Möglichkeit zur Nachbesserung leider nicht genutzt. Im Gegenteil fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, die Auswirkungen der Neustrukturierung und Bewertung der Leistungen zu prüfen. Eine staatlich verordnete zahnärztliche Gebührenordnung hat in erster Linie die Funktion, den berechtigten Interessen der Patienten und Zahnärzte zu entsprechen.

„Durch diese Novellierung hat die neue GOZ jedoch maßgeblich die Funktion, die Ausgabenentwicklungen bei den Kostenträgern zu steuern. Das ist weder im Sinn der Patienten noch der Zahnärzte", so Dr. Engel. Die bis heute noch gültige, seit etwa zweieinhalb Jahrzehnten nicht aktualisierte GOZ, hinkt den wissenschaftlichen Entwicklungen hinterher. Seit Jahren forderte die deutsche Zahnärzteschaft, die GOZ dem heutigen Standard anzupassen.