Viele alte, wenig neue Gesichter

Die Wahlen sind vorbei und die bisherigen Kammerführungen bleiben erhalten - nur zwei Präsidenten sind neu. Überraschend war die hohe Wahlbeteiligung trotz der geringen Auswahl. Die Sieger der Wahl standen fast überall schon von vornherein fest: In acht von neun Bundesländern trat nur eine Gruppierung zur Wahl an. In Niederösterreich konnte sich die bisherige Kammerführung durchsetzen.

Interessant ist dennoch nicht nur die allgemein recht hohe Wahlbeteiligung, sondern auch die hohe Zustimmung zu den jeweiligen Präsidenten, obwohl einige „neue Gesichter" darunter sind. Die Wahlbeteiligung betrug österreichweit fast 60 Prozent. Das entspricht in etwa der Wahlbeteiligung bei den ebenfalls heuer abgewickelten Ärztekammerwahlen - wo allerdings in allen Bundesländern, außer in Vorarlberg, mehr als eine Liste kandidierte. Bei den Wahlen zur Hochschülerschaft lag die Beteiligung auch heuer wieder bei notorisch niedrigen 30% und selbst bei den letzten Nationalratswahlen (den wohl wichtigsten Wahlen Österreichs) war die Beteiligung 2008 78,81%.

„Die Zahnärzteschaft steht geschlossen zu ihrer Standesvertretung. Anders ist eine Wahlbeteiligung von 60% unter der Ausgangsposition, dass in acht Bundesländern nur jeweils eine Wahlliste angetreten ist, nicht zu interpretieren", kommentiert der Präsident der ÖZÄK und der WZÄK, DDr. Hannes Westermayr das Ergebnis, und kann sich einen Seitenhieb nicht verkneifen: „Immerhin liegt diese Wahlbeteiligung deutlich höher als in vielen anderen vergleichbaren Institutionen, bei denen teilweise - wie beispielsweise in einer Landesärztekammer - bis zu 11 wahlwerbende Gruppen angetreten sind."

100% für Haider
Noch auffälliger ist die enorm hohe Zustimmung derjenigen, die wählen gegangen sind, zu den jeweiligen Präsidenten. Absoluter Spitzenreiter ist der burgenländische Präsident Dr. Herbert Haider mit sage und schreibe 100% Zustimmung - und das bei der höchsten Wahlbeteiligung in allen Bundesländern (85%). Selbst die niedrigste Zustimmung bei den Präsidentschaftskandidaten ohne Gegenkandidaten lag immer noch bei stolzen 91% (Dr. Wolfgang Doneus, Oberösterreich).

Ganz anders sieht es freilich in Niederösterreich aus, wo ja zwei Listen zur Auswahl standen. Sie lieferten sich ein relativ knappes Rennen, in dem sich der bisherige Kammerpräsident, DDr. Hannes Gruber, mit 53% knapp gegen seinen Herausforderer, DDr. Wolfgang Manschiebel (46%) durchsetzen konnte. Und nicht nur er, auch alle seine Referenten, was bei dem vorliegenden Wahlsystem nicht selbstverständlich ist. Die Wahlbeteiligung war mit 71% die zweithöchste in den Bundesländern. Auffällig gering waren die Wahlbeteiligungen nur in Kärnten und Tirol mit je 45%.
Eine sehr hohe Zustimmung erhielten auch die neuen Präsidenten. In der Steiermark zog sich der ehemalige Präsident Dr. Peter Österreicher zurück und sein Nachfolger, Dr. Reinhard Fürtinger erreichte 97% Zustimmung bei einer Wahlbeteiligung von 55%. In Salzburg folgt DDr. Martin Hönlinger auf OMR Dr. Erwin Senoner und erreichte 96% Zustimmung bei einer Wahlbeteiligung von 69%.

Neue Wahlordnung
Dabei waren ursprünglich in jenen Bundesländern, in denen nur eine Liste antrat, gar keine Wahlen geplant. In der ersten Wahlordnung aus dem Jahr 2006 war noch vorgesehen, in diesem Fall die Wahlen entfallen zu lassen und die Kandidaten als gewählt zu betrachten. Geändert wurde dies heuer mit einer Novelle auf Wunsch des Gesundheitsministeriums - und nicht nur bei der Zahnärztekammer, sondern bei allen Kammern, die diesem Ministerium unterstehen. Begründet wurde dies mit den „im Zuge der B-VG-Novelle BGBl. I Nr. 2/2008 eingeführten Regelungen (Artikel 120a, 120b und 120c B-VG) über die sonstige Selbstverwaltung. Die dieser Novelle zugrundeliegenden demokratiepolitischen Überlegungen werden nun für die in unseren Zuständigkeitsbereich fallenden Kammern/Selbstverwaltungskörper nach und nach angepasst", so die Stellungnahme des Ministeriums.

Artikel 120c besagt: „(1) Die Organe der Selbstverwaltungskörper sind aus dem Kreis ihrer Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen zu bilden. (2) Eine sparsame und wirtschaftliche Erfüllung der Aufgaben der Selbstverwaltungskörper ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen durch Beiträge ihrer Mitglieder oder durch sonstige Mittel sicherzustellen."

Einerseits also sind demokratische Grundsätze einzuhalten, andererseits werden die Kammern zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufgefordert. Doch laut Kammeramtsdirektor Dr. Jörg Krainhöfner hatte die Kammer in diesem Fall keine Wahl. Er verweist darauf, dass die Wahlordnung vom Ministerium erlassen wird und diese Änderung im Speziellen auf ausdrücklichen Wunsch des Ministers geschah.

Livia Rohrmoser

 

Die Ergebnisse auf einen Blick.