Die Wahlen sind vorbei und die bisherigen Kammerführungen bleiben erhalten - nur zwei Präsidenten sind neu. Überraschend war die hohe Wahlbeteiligung trotz der geringen Auswahl. Die Sieger der Wahl standen fast überall schon von vornherein fest: In acht von neun Bundesländern trat nur eine Gruppierung zur Wahl an. In Niederösterreich konnte sich die bisherige Kammerführung durchsetzen. Interessant ist dennoch nicht nur die allgemein recht hohe Wahlbeteiligung, sondern auch die hohe Zustimmung zu den jeweiligen Präsidenten, obwohl einige „neue Gesichter" darunter sind. Die Wahlbeteiligung betrug österreichweit fast 60 Prozent. Das entspricht in etwa der Wahlbeteiligung bei den ebenfalls heuer abgewickelten Ärztekammerwahlen - wo allerdings in allen Bundesländern, außer in Vorarlberg, mehr als eine Liste kandidierte. Bei den Wahlen zur Hochschülerschaft lag die Beteiligung auch heuer wieder bei notorisch niedrigen 30% und selbst bei den letzten Nationalratswahlen (den wohl wichtigsten Wahlen Österreichs) war die Beteiligung 2008 78,81%. „Die Zahnärzteschaft steht geschlossen zu ihrer Standesvertretung. Anders ist eine Wahlbeteiligung von 60% unter der Ausgangsposition, dass in acht Bundesländern nur jeweils eine Wahlliste angetreten ist, nicht zu interpretieren", kommentiert der Präsident der ÖZÄK und der WZÄK, DDr. Hannes Westermayr das Ergebnis, und kann sich einen Seitenhieb nicht verkneifen: „Immerhin liegt diese Wahlbeteiligung deutlich höher als in vielen anderen vergleichbaren Institutionen, bei denen teilweise - wie beispielsweise in einer Landesärztekammer - bis zu 11 wahlwerbende Gruppen angetreten sind." 100% für Haider Ganz anders sieht es freilich in Niederösterreich aus, wo ja zwei Listen zur Auswahl standen. Sie lieferten sich ein relativ knappes Rennen, in dem sich der bisherige Kammerpräsident, DDr. Hannes Gruber, mit 53% knapp gegen seinen Herausforderer, DDr. Wolfgang Manschiebel (46%) durchsetzen konnte. Und nicht nur er, auch alle seine Referenten, was bei dem vorliegenden Wahlsystem nicht selbstverständlich ist. Die Wahlbeteiligung war mit 71% die zweithöchste in den Bundesländern. Auffällig gering waren die Wahlbeteiligungen nur in Kärnten und Tirol mit je 45%. Neue Wahlordnung Artikel 120c besagt: „(1) Die Organe der Selbstverwaltungskörper sind aus dem Kreis ihrer Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen zu bilden. (2) Eine sparsame und wirtschaftliche Erfüllung der Aufgaben der Selbstverwaltungskörper ist nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen durch Beiträge ihrer Mitglieder oder durch sonstige Mittel sicherzustellen." Einerseits also sind demokratische Grundsätze einzuhalten, andererseits werden die Kammern zur Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit aufgefordert. Doch laut Kammeramtsdirektor Dr. Jörg Krainhöfner hatte die Kammer in diesem Fall keine Wahl. Er verweist darauf, dass die Wahlordnung vom Ministerium erlassen wird und diese Änderung im Speziellen auf ausdrücklichen Wunsch des Ministers geschah. Livia Rohrmoser
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Die Ergebnisse auf einen Blick.
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