ÖZÄK: ?Wir wünschen uns weniger bürokratische Belastungen?

MR DDr. Hannes Westermayer ist ein weiteres „Urgestein" der zahnärztlichen Standespolitik in Österreich. Schon seit Jahrzehnten ist er der oberste Zahnarzt, erst als Obmann der Bundesfachgruppe, dann als Obmann der Kurie der Zahnärzte innerhalb der Ärztekammer und schließlich seit der Gründung der österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK) als deren Präsident. Während wir ihn in der letzten Ausgabe als Wiener Präsident befragten, kommt er nun als Präsident der ÖZÄK zum Zug.

Wie sehen Sie als Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer die Trennung von der Ärztekammer heute?
WESTERMAYER
: Ich sehe sie heute nicht anders als vor fünf Jahren. Die ZahnärztInnen sind ein überwiegend freiberuflicher Berufsstand, die Mitglieder der Ärztekammern sind mehrheitlich angestellt. Das Vertragssystem der ZahnärztInnen beruht auf einem Einzelleistungssystem, die Ärztekammern kennen Pauschalierungen, Deckelungen, Limits.

Die Beziehungen der Zahnärzteschaft zu den Sozialversicherungsträgern basieren auf einem bundeseinheitlichen Vertrag, die Ärztekammern haben höchst unterschiedliche Länderverträge. Die Spannungen, die aus diesen unterschiedlichen Gegebenheiten entstanden sind, gibt es heute nicht mehr, das heißt aber nicht, dass man in Einzelfällen bei Vorliegen gemeinsamer Interessen nicht gemeinsame Aktionen setzen kann, was ja auch immer wieder geschieht. Inzwischen haben auch die früheren Zweifler erkannt, dass es sinnvoll ist, dass ausschließlich ZahnärztInnen über zahnärztliche Angelegenheiten entscheiden.

Bei den letzten Wahlen hat sich in vielen Bundesländern nur eine Fraktion zur Wahl gestellt. Erwarten Sie, dass sich heuer mehr Gruppierungen zur Wahl stellen?
WESTERMAYER: Das ist Sache der Bundesländer und geht den Präsidenten der ÖZÄK nichts an, weil die Achtung der Länderrechte ein hochgehaltenes Prinzip der ÖZÄK ist.

Was haben die neuen Werberichtlinien gebracht?
WESTERMAYER: Die neuen Werberichtlinien haben Klarheit gebracht und eine Handhabe gegen Verletzer. Allein 2010 wurden 40 Verfahren gewonnen. Klagen über die fehlende Effizienz der Werberichtlinien gehen am Thema vorbei. Auch die Straßenverkehrsordnung kann nicht verhindern, dass jemand bei Rot über die Kreuzung fährt. Sie bietet aber eine Handhabe zur Sanktion, und so ist es auch mit der Werberichtlinie.

Welche Auswirkungen (wenn überhaupt) erwarten Sie sich von den gesetzlichen Regelungen zu den „Ärzte-GmbHs" und der Regelung zur Haftpflichtversicherung im „Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung"?
WESTERMAYER: Die wesentlichste Auswirkung war, dass die Bedarfsprüfung für die Errichtung von Krankenanstalten - trotz des Hartlauer-Urteils - erhalten werden konnte

Welche Wünsche für das neue Jahr richten Sie an das Parlament bzw. an die Minister in Österreich?
WESTERMAYER: Wir wünschen uns von der Politik, dass sie aufhört, ständig neue bürokratische Belastungen zu erfinden und stattdessen dafür sorgt, dass die zahnärztlichen Leistungen angemessen honoriert werden. Denn nur mit angemessenen Honoraren lassen sich die Praxen finanzieren, MitarbeiterInnen bezahlen und PatientInnen gut versorgen.

Livia Rohrmoser

 

MR DDr. Hannes Westermayer