MR DDr. Hannes Westermayer ist ein weiteres „Urgestein" der zahnärztlichen Standespolitik in Österreich. Schon seit Jahrzehnten ist er der oberste Zahnarzt, erst als Obmann der Bundesfachgruppe, dann als Obmann der Kurie der Zahnärzte innerhalb der Ärztekammer und schließlich seit der Gründung der österreichischen Zahnärztekammer (ÖZÄK) als deren Präsident. Während wir ihn in der letzten Ausgabe als Wiener Präsident befragten, kommt er nun als Präsident der ÖZÄK zum Zug. Wie sehen Sie als Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer die Trennung von der Ärztekammer heute? Die Beziehungen der Zahnärzteschaft zu den Sozialversicherungsträgern basieren auf einem bundeseinheitlichen Vertrag, die Ärztekammern haben höchst unterschiedliche Länderverträge. Die Spannungen, die aus diesen unterschiedlichen Gegebenheiten entstanden sind, gibt es heute nicht mehr, das heißt aber nicht, dass man in Einzelfällen bei Vorliegen gemeinsamer Interessen nicht gemeinsame Aktionen setzen kann, was ja auch immer wieder geschieht. Inzwischen haben auch die früheren Zweifler erkannt, dass es sinnvoll ist, dass ausschließlich ZahnärztInnen über zahnärztliche Angelegenheiten entscheiden. Bei den letzten Wahlen hat sich in vielen Bundesländern nur eine Fraktion zur Wahl gestellt. Erwarten Sie, dass sich heuer mehr Gruppierungen zur Wahl stellen? Was haben die neuen Werberichtlinien gebracht? Welche Auswirkungen (wenn überhaupt) erwarten Sie sich von den gesetzlichen Regelungen zu den „Ärzte-GmbHs" und der Regelung zur Haftpflichtversicherung im „Bundesgesetz zur Stärkung der ambulanten öffentlichen Gesundheitsversorgung"? Welche Wünsche für das neue Jahr richten Sie an das Parlament bzw. an die Minister in Österreich? Livia Rohrmoser
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MR DDr. Hannes Westermayer
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