Hygiene ? lohnt sich eine Investition?

Es gibt nach wie vor keine österreichischen Hygienerichtlinien und ich hatte mit meinem bisherigen Hygieneaufwand auch schon das Auslangen. Warum soll ich nun mehr tun? Eine Information des Österreichischen Dentalverbands.

Unabhängig von der Frage nach österreichischen Richtlinien gilt es, drei wichtige Ziele zu erreichen: Eigenschutz, die sichere Vermeidung von Kreuzkontamination und die Dokumentation einwandfreier Sterilisation. Gerade die letzten beiden Punkte werden immer wichtiger. So gelten bereits heute Bestimmungen, die im forensischen Anlassfall herangezogen werden können. Werden Sie von einem Patienten beschuldigt, dass er in Ihrer Ordination infiziert wurde, so unterliegen Sie der Beweislastumkehr. Das heißt, Sie müssen die einwandfreien Hygieneschritte nachweisen. Wird nach dem Stand der Technik aufbereitet und können Sie den Hygieneablauf auch dokumentieren, dann haben Sie sehr gute Karten.

Was muss ich tun, damit meine Ordination diesen Anforderungen entspricht?
Wenn auch umstritten, so sind die Leitlinien des RKI eine gute Orientierungshilfe.
Der richtig konzipierte Hygieneraum verfügt neben der geeigneten Geräteausstattung über eine Zonenaufteilung in unrein/rein und eine Lagermöglichkeit für verpacktes Sterilgut. Der Ablauf der Hygieneschritte soll im Rahmen des Qualitätsmanagements definiert und die Dokumentation einwandfreier Sterilisation und Desinfektion möglich sein.

Der Verwaltungsmehraufwand ist von meinem Personal nicht zu bewältigen.
Moderne Geräte für die Sterilisation und Desinfektion bieten eine Schnittstelle zur Erfassung der Abläufe per PC, die relevanten Daten zur Dokumentation werden mit entsprechender Software teilautomatisch erfasst. Der verwaltungstechnische Mehraufwand kann damit gut kompensiert werden.

Soll ich händisch oder maschinell aufbereiten?
Für die Desinfektion von Instrumenten bis zur Gefahrenklasse „Semikritisch B" (nichtinvasive Verwendung) wird auch zukünftig die händische (chemische) Aufbereitung nach der empfohlenen Reinigung im Ultraschallbad zulässig sein. Die maschinelle Methode bietet jedoch einige Vorteile. Aktuelle Thermodesinfektionsgeräte reduzieren den Arbeitsaufwand der Assistentin erheblich, da sie die Reinigung und Desinfektion vollautomatisch durchführen. Die Datenerfassung per PC ermöglicht auch hier die Dokumentation.

Welche Geräte benötige ich dazu?
Für die Sterilisation kommen Geräte des Typs B oder S infrage. Für Klasse B-Geräte ist ein definiertes Verfahren mit fraktioniertem Vakuum vorgeschrieben, das die einwandfreie Sterilisation von Hohlkörpern sicherstellt. Bei Klasse-S-Geräten ist das Verfahren für den Hersteller frei wählbar, er muss jedoch per Dekret die Sterilisation für definiertes Sterilgut (z.B. Übertragungsinstrumente) garantieren.

Klasse B wird primär empfohlen, Klasse S macht bei der Sterilisation geringer Mengen oder für die Aufbereitung von Hand- und Winkelstücken Sinn, da diese Geräte besonders schnell sind.
Ältere Geräte ohne Vakuum (Klasse N) sind für eine sichere Sterilisation von Hohlkörpern nicht geeignet und auch durch das Fehlen der Dokumentationsmöglichkeit aus forensischer Sicht nicht empfehlenswert.

Zur Verpackung des Sterilgutes ist auch ein Heißsiegelgerät nötig. Werden sterilisierte Instrumente unverpackt gelagert, gelten sie nur als thermisch desinfiziert.

Für die Entfernung hartnäckiger Verschmutzung ist ein Ultraschallgerät empfehlenswert, für die maschinelle Desinfektion ein Thermodesinfektor.

Ist es notwendig, Hand- und Winkelstücke sowie Turbinen zu desinfizieren oder zu sterilisieren?
Untersuchungen haben gezeigt, dass, obwohl die Rücksaugung der Medien bei modernen Behandlungseinheiten nicht mehr angewendet wird, durch die Rotation kontaminiertes Material in den Kopf der Instrumente gelangt, das je nach Betriebszustand angesaugt oder ausgeworfen wird. Besonders wenn die Dichtungen nicht mehr einwandfrei sind, ergibt sich damit eine erhebliche Gefahr der Kreuzkontamination. Die Sterilisation oder Desinfektion von Hand- und Winkelstücken ist daher unbedingt zu empfehlen.

Werden rotierende Instrumente durch die Sterilisation oder Desinfektion früher kaputt?
Nein, moderne Bohrinstrumente sind für die Sterilisation konstruiert. Entscheidend für eine lange Lebensdauer sind die vollständige Entfernung von Partikeln im Instrument und die korrekte Schmierung. Dies stellen Aufbereitungsgeräte sicher. Der frühzeitige Ausfall rotierender Instrumente wird in erster Linie durch Pflegefehler bei der händischen Methode ausgelöst. Wird die Sterilisation in Verbindung mit maschineller Aufbereitung durchgeführt, dann leben die Instrumente sogar deutlich länger. Vollautomatische Geräte für die Reinigung, Pflege, Desinfektion und Sterilisation reduzieren zudem erheblich den Zeitaufwand des Personals.

Muss ich mehrere Instrumentensets erwerben, wenn ich sie sterilisieren möchte?
Der Markt bietet inzwischen Sterilisatoren mit speziellen Schnellprogrammen an. Mit diesen stehen die Instrumente nach 15 bis 20 Minuten wieder zur Verfügung. Nachdem aus Gründen der Ausfallsicherheit ohnehin zwei Sets pro Behandlungsplatz vorhanden sein sollten, ist lediglich die Anschaffung eines dritten Sets zu überlegen.

Bei korrekter Durchrechnung entstehen dadurch keine Mehrkosten: Die Lebenserwartung einwandfrei aufbereiteter Instrumente hoher Qualität ist in Betriebsstunden zu sehen. Werden zwei Instrumente abwechselnd verwendet, steht auch die doppelte Anzahl von Stunden zur Verfügung. Über den gesamten Nutzungszeitraum betrachtet, entsteht somit kein zusätzlicher finanzieller Aufwand. Der einzige Unterschied ist, dass Sie diese „Nutzungszeit" einmalig einkaufen.

Info
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