Haftung: Systematik in der Komplementärmedizin

(Zahn)-Ärzte unterliegen immer den ethischen und rechtlichen Grundsätzen für Mediziner. Intuitives Vorgehen in der Diagnosefindung, mangelhafte Dokumentation oder Einsatz zweifelhafter Heilmittel kommen für uns nicht infrage.

Energieberater, Kinesiologen und ähnliche Gewerbetreibende dürfen weder Diagnosen stellen noch Kranke behandeln, sie haften daher praktisch nie für Fehler. Selbst für einen Prozess wegen Kurpfuscherei brauchen wir etwa zehn Zeugen - und geschädigte Patienten meiden meist langwierige Verfahren.

Das korrekte Vorgehen für uns wäre:
Abklären, welches Anliegen der Patient bzw. der überweisende Kollege hat. Zumindest ein Kernpunkt sollte die Zahnmedizin betreffen, selbstverständlich auch zur Ausschlussdiagnose.

Erklären der Testmethode (auch überwiesene Patienten sind oft ahnungslos), voraussichtliche Dauer der ersten Sitzung, Kosten (auf Honorarnoten für Versicherungen zwei Diagnosen bzw. Fragestellungen angeben: die zahnärztliche Diagnose rechtfertigt unsere Zuziehung, die allgemeinmedizinische sichert eine Kostenübernahme).
Therapieempfehlungen, Häufigkeit und Kosten weiterer Sitzungen können natürlich erst nach der ersten Sitzung abgeschätzt werden.

Anamnese und Vorbefunde
Allgemeinmedizinische Erhebung, symptombezogene Zusatzfragen. Allergien, laufende Medikationen abfragen. Immer aktuelle Überblicksröntgen mitbringen lassen oder anfertigen. Bereits schulmedizinisch gesicherte Probleme dürfen nicht ignoriert werden, allenfalls kann man über Vor- und Begleitbehandlungen diskutieren. Manchmal bitten Kollegen auch darum, die Patienten von einer feststehenden Tatsache zu überzeugen. Ein röntgenologisch eindeutiger Herd darf nur belassen werden, wenn zahnärztliche Chancen auf Sanierung bestehen, etwa die Revision einer ineffizienten Wurzelbehandlung. Bestehen hier keine Aussichten auf Erfolg, so ist der Zahn als Zeitbombe zu betrachten, auch wenn er zum Testzeitpunkt keine Auswirkungen auf den Körper hat.

Durchuntersuchung mit Physioenergetik
Überprüfen der häufig vorkommenden Pathologien mit homöopathischen Testfläschchen: Mangel an Mineralstoffen, Vitaminen, Fettsäuren, Aminosäuren; Allergene, Hormonsituation, Übersäuerung, Intoxikationen inkl. Amalgam und Chemogifte, Herd, Kieferostitis, Gangränzahn- und andere Zahnampullen, Darmgifte, Resorptionsstörungen, Infekte, Viren, Bakterien, Pilze, Parasiten, Immunschwäche, Suchampullen für bösartige Erkrankungen, Depressionen, Geopathien.

Gezielte Suche, welche Giftstoffe (z.B. Pflanzenschutzmittel, Lösungsmittel) oder Krankheitserreger (Grippe, Streptokokken, Chlamydien, Würmer) Resonanz finden - aus der Anamnese kann man üblicherweise Rückschlüsse auf infrage kommende Ampullen ziehen.

Alarmpunkte aus der Akupunktur durchtesten: die wichtigsten Organsysteme, Tonsillen, Nebenhöhlen, Zähne und Kieferabschnitte, psychische Punkte. Zur Anwendung kommen klassische Akupunkturpunkte, (besonders viele Detailpunkte gibt es aus der Elektroakupunktur) und Reflexzonen.

Dann werden Doppelbeziehungen herausgearbeitet: Welches Gift belastet welches Organ (z.B. Amalgam in Leber, Niere), welche Keime sitzen wo (Herpes simplex in den Nackenganglien, Grippe im Mastoid).

Festlegen der Behandlungsreihenfolge
Welche Pathologie hat Priorität (Handmode), d.h. was können und sollen wir als Erstes therapieren? Die Heilmittel für die wichtigste Belastung heben oft viele unwichtigere mit auf. Beispiel: Zuerst Immunstärkung über Symbioselenkung, dann Amalgamausleitung.
Meist benötigen wir drei bis fünf Mittel, diese sollen gemeinsam getestet und überprüft werden, ob alle Ampullen und Therapielokalisationen neutralisiert sind. Manche Naturheilmittel haben toxisches oder allergenes Potenzial, hier empfiehlt sich ein mehrmaliges Abchecken der üblicherweise betroffenen Organe. Wechselwirkungen sind möglich, so können z.B. homöopathische Schlangengifte die Wirkung von Blutdrucksenkern verstärken.

Schulmedizinische Mittel dürfen nicht einfach abgesetzt werden, sie sind am Ende des Tests mitzuprüfen auf Verträglichkeit, Wirksamkeit (Ausgleich der Pathologie oder Entzugsreaktion „Wegnehm-AR"). Bei Besserung der Beschwerden und eventuell der Laborwerte ist unter Rücksprache mit dem Hausarzt (meist über die Patienten) eine Reduktion oder ein Absetzen möglich.Über den Testablauf sind genaue Aufzeichnungen zu führen: Alle positiven Ampullen, Therapielokalisationen, überprüfte unerwartet negative Anfragen, gefundene Heilmittel, als unverträglich testende Mittel.

Sinngemäß werden bei Applied Kinesiology Meridianmuskel und in der Elektroakupunktur Messprotokolle aufgezeichnet.

Privatrezepte mit genauen Einnahmevorschriften sind wichtig - auch weil einige Versicherungen die Mittel bezahlen.

Rückfragen von Patienten oder Apotheken kommen häufig vor. Üblicherweise sollten Sie auf den getesteten Mitteln bestehen. Geringe Abweichungen in der Zusammensetzung, aber auch schon bei der Verkapsulierung können Aufnahme, Wirksamkeit und Verträglichkeit entscheidend verändern.
Ich habe meist einige Varianten von jedem wichtigen Mittel und versuche auf den Preis zu achten, weil einige Präparate empfindlich teuer sind. Auf dem ausgetesteten Medikament bestehe ich dann aber, auch wenn es die Apotheke gerade nicht lagernd hat (neues - teures - Supermittel, billiges österreichisches Präparat). Nur auf einen Inhaltsstoff zu achten, hat sich ja auch schon bei Generika nicht bewährt.

Zur Test- u./o. Therapiemethode selbst gibt es von jeder Gesellschaft Ausbildungen mit Diplomabschluss, Fortbildungsveranstaltungen und Richtlinien für die Anwendung. Diese werden vor Gericht zur Beurteilung des Behandlungsablaufes herangezogen.

Wir Zahnärzte verfügen über ein Kammerdiplom für Komplementärverfahren in der Zahnheilkunde, viele Kollegen haben auch Ärztekammerdiplome für Applied Kinesiology, Neuraltherapie, Homöopathie, Akupunktur u.a. Sollten Sie Komplementärverfahren anwenden und in einen Gerichtsprozess verwickelt werden, fragen Sie nach einem Gutachter, der mit Komplementärverfahren arbeitet - es gibt derzeit drei Kolleginnen mit Diplom, die versiert in allen üblichen Test- und Therapieverfahren sind.

Dr. Eva-Maria Höller

Testampullen in der Wabe