Der Ausgang der Abstimmung stand auf des Messers Schneide. Von 55 anwesenden Stimmberechtigten stimmten in der a.o. Vollversammlung am 18. Februar 37 für die vom Präsidenten der niederösterreichischen Ärztekammer, Dr. Christoph Reisner, initiierte Satzungsänderung. Die notwendige 2/3-Mehrheit wurde damit hauchdünn erreicht. 14 Wahlberechtigte enthielten sich der Stimme. Die Reform des Wohlfahrtsfonds war damit aber angenommen. Gegen die Änderung mit ihren zum Teil einschneidenden Maßnahmen und finanziellen Einbußen sprachen sich die vier Mandatare der Gruppe „Wir Ärzte NÖ" um den früheren Präsidenten Dr. Günter Höhne aus. Der kündigte im Gespräch mit ZMT gemeinsam mit dem ehemaligen Vorsitzenden des WFF-Verwaltungsausschusses, Dr. Gerhard Weintögl, eine Sammelklage von rund 60 Kollegen gegen die nun am 1. April 2009 in Kraft getretene Reform an. Höhne stützt sich dabei auf den §109, Absatz 8 im Ärztegesetz. „Dort ist festgelegt, wie und warum ein Pensionssicherungsfaktor eingezogen werden kann. Und das ist unserer Ansicht jetzt nicht gegeben. Juristen geben uns da gute Chancen." Kammerpräsident Reisner gibt sich betont gelassen: „Eine solche Klage war zu erwarten. Aber hätten wir die Pensionssicherung nicht gemacht, hätten die Aktiven geklagt." Der Präsident der Landeszahnärztekammer Niederösterreich, Dr. Hannes Gruber, ist ähnlicher Meinung: „Es ist jedem, der sich in seinen persönlichen Rechten verletzt fühlt, unbenommen, rechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Allerdings sollte gerade unsere Generation - und zwar Aktive und Pensionisten - den Solidaritätsgedanken gegenüber den nachfolgenden Generationen von Ärzten und Zahnärzten verinnerlichen." Betroffen von diesen Neuerungen sind nicht nur die rund 6.800 in Niederösterreich amtierenden Ärzte, sondern auch die 679 Zahnärzte. Intensive Diskussion Zu hohe Versprechungen Warum allerdings erst seit dem Amtsantritt von Dr. Reisner und Dr. Gruber vor rund zwei Jahren so intensiv an der Sanierung des WFF gearbeitet wird, erklärt der Kammerpräsident so: „Die, die früher an der Macht waren, haben es - aus welchen Gründen auch immer - verabsäumt, die Maßnahmen entsprechend den Gutachten umzusetzen." Er sieht die Ursache für die nun notwendigen Maßnahmen auch darin, dass jahrzehntelang seitens der früher Verantwortlichen nicht reagiert wurde und dass zu hohe Versprechungen an die Pensionisten gemacht worden seien. Kein Geheimbund Wie der Vorsitzende des Verwaltungsausschusses des WFF, Dr. Josef Sattler, in seinem Beitrag im „Consilium" (1+2/2009, S. 8) schreibt, besteht „in der Grundrente mit Stichtag 31.12.2007 eine Unterdeckung von 399,5 Mio. Euro, in der Zusatzrente von 297 Millionen". Das sind rund 700 Mio. Euro - nach Altwährung die horrende Summe von 10 Milliarden Schilling - und damit pro niederösterreichischem Arzt von fast 100.000 Euro. Dr. Reisner wiegelt dagegen ab: „Das ist zwar ein Maßstab, jedoch nur ein theoretischer Wert. Denn das gilt nur, wenn ab sofort niemand mehr in das System einzahlt und der Fond muss alle, die eingezahlt haben, bedienen. Dieser Fall tritt aber nicht ein." Die gelegentlich vonseiten der Kammermitglieder geäußerte Ansicht, dass bis zum Pensionsantritt die Höhe der zu erwartenden Rente nicht transparent sei, weist der Kammerpräsident zurück. „Es kann sich jeder informieren und sich das jederzeit durchrechnen lassen. Man muss sich nur einen Termin in der Kammer ausmachen." Dr. Reisner räumt allerdings ein, dass es infolge der Unsicherheit in den vergangenen Monaten, als noch nicht klar war, wie die Satzungsänderungen aussehen würden, zu Verzögerungen gekommen sein könnte. „Aber ab 1. April wissen wir, was umgesetzt wird." Dazu sollen Informationsveranstaltungen in der Kammer und in den fünf Regionen abgehalten werden. Von der Finanz- und Bankenkrise sei der Wohlfahrtsfonds nur „ganz wenig" betroffen, so Dr. Reisner. Die Höhe kann der Präsident infolge der noch nicht vorliegenden Bilanz nicht nennen. Da vor rund eineinhalb Jahren die Veranlagungsstrategie verändert, alle Engagements aufgelöst und mehrheitlich in Festgeld veranlagt wurde, sei der Wohlfahrtsfonds von dem weltweiten Finanzdesaster kaum betroffen. Geld gut angelegt Nach der vor einigen Jahren erfolgten Trennung von Zahnärzte- und Ärztekammer fordern Mitglieder auch immer wieder die Herauslösung des zahnärztlichen WFF. Zahnärztepräsident Gruber: „Der gemeinsame Wohlfahrtsfonds ist im Ärztegesetz 1998 und im Zahnärztegesetz verankert. Einer Trennung müsste daher eine Gesetzesänderung auf Bundesebene vorausgehen." Ob dies angesichts der Kammertrennung und der damit verbundenen Eigenständigkeit beider Berufsgruppen aber immer so sein werde, wagt Dr. Gruber derzeit jedoch nicht zu beurteilen. Dr. Fritz Luger Alle Änderungen auf einen Blick Allgemein Grundleistung Zusatzleistung Zur Person |
Dr. Christoph Reisner
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