Systematik der neuen BEB: Unterschiede zwischen BEB90 und neuer BEB

Wie im ersten Teil erwähnt wurde, ist das bisherige vierstellige Ziffernsystem der BEB90 in ein 6-Stellen-System umgeändert worden. Bei der alten BEB sind alle zahntechnischen Arbeitspositionen den Zahlen 0001 bis 8999 zugeordnet, die Materialpositionen den Zahlen 9001 bis 9999.

Bei der neuen BEB sind für zahntechnische Leistungen die Bereiche 1.01.01.0 bis 8.99.99.0 reserviert, für das Material 9.01.01.0 bis 9.99.99.0, den logischen Aufbau sieht man in der zweiten Abbildung. Die alten Hauptgruppen 0 und 1 wurden in der neuen Hauptgruppe 1 „Arbeitsmittel und Hilfsmittel" zusammengefasst, alle anderen sind gleichge-blieben. Eine Gegenüberstellung zeigt die dritte Abbildung. Zu bemängeln ist, dass bei der neuen Nummerierung ein Punkt als Trennungszeichen verwendet wird, der auf einer Zehnertastatur nicht verfügbar ist und daher in der Praxis wahrscheinlich gestrichen oder durch einen Bindestrich ersetzt werden wird.

Eine Besonderheit ist die letzte Stelle, die in der neuen BEB generell mit 0 angegeben ist. Während die Ziffer 9 für die Innung reserviert ist, können die Zahlen 1 bis 8 beliebig verwendet werden. Auf diese Weise kann jedes Labor Leistungen schaffen, die von der BEB-Norm abweichen oder damit die Abteilung definieren, in der dieser Arbeitsschritt gemacht wurde. Das ist deswegen notwendig, weil etliche Positionen nur einmal in der BEB vorhanden sind, obwohl sie in unterschiedlichen Bereichen vorkommen können. So bezeichnet etwa die Position 4.06.01.0 die Leistung „Haltelement, einarmig, einfach gebogen" unabhängig davon, ob diese für einen Modellguss oder für eine Kunststoffprothese gemacht wird.

Im Gegensatz zur alten BEB sind manche Leistungen wie etwa Klammern zu einigen wenigen Positionen zusammengefasst, während andere wie beispielsweise Modelle in einer Vielzahl von neuen unterschiedlichen Positionen zu finden sind. Auch sind jetzt alle neuen Technologien erfasst so gibt es für den CAD/CAM Bereich insgesamt 29 neue Positionen und selbst die zahntechnischen Leistungen für die 3D-Implantatplanung sind vorhanden. Mit Leistungen wie Kontrollmodell oder diagnostische Aufstellung wurde der inzwischen höhere Qualitätsanspruch berücksichtigt. Der Bereich Suprastrukturen wurde kräftig erweitert. Für die immer häufiger gewünschte Serviceleistungen gibt es über 20 Positionen. Das Beispiel einer Metallkeramikkrone (Abbildungen vier und fünf) zeigt exemplarische den Unterschied zwischen alter und neuer BEB.

Um bei der Vielfalt an Möglichkeiten die richtige Leistung zuordnen zu können, sind in der neuen BEB neben der Leistungsnummer und der Leistungsbezeichnung auch der Leistungsinhalt und Anwendungshinweise sowie 34 Abrechnungsbeispiele angeführt. Auch wenn die neue BEB erheblich umfangreicher geworden ist, wird sie sich aus drei wesentlichen Gründen durchsetzen:

1. Die neue BEB ist auf lange Zeit zukunftssicher, da insgesamt fast 80.000 Positionen verfügbar wären, von denen derzeit nur 520 belegt sind. So können auch zukünftige technologische Entwicklungen logisch implementiert werden.

2. Das derzeit gültige und noch stärker das kommende Medizinproduktegesetz verlangt eine eindeutige und transparente Leistungsdokumentation, die nur durch eine detaillierte Angabe der einzelnen Arbeitspositionen gegeben ist. Dazu kommt, dass aus forensischen Gründen immer höhere Anforderungen an den Nachweis der erbrachten Leistungen gestellt werden, um den Aufwand und die entstandenen Kosten beweisen zu können.

3. Gerade in wirtschaftlich turbulenten Zeiten, in denen Banken ihre Kunden genauestens durchleuchten und sehr restriktiv bei Krediten sind, ist es auch für zahntechnische Labors überlebensnotwendig, jede Leistung exakt und gewinnbringend zu kalkulieren. Die Zeiten, in denen verlustbringende Unternehmen durch großzügige Bankkredite jahrelang am Leben gehalten wurden, sind zumindest mittelfristig vorbei.

Zusammenfassend ist die neue BEB ein Muss für jedes modern geführte, zukunftsorientierte Labor, wobei der wichtige zweite Teil mit den zugeordneten Planzeiten derzeit leider nur den deutschen Innungsbetrieben zur Verfügung steht. Es liegt nun an der österreichischen Bundesinnung, diese wichtige Kalkulationsgrundlage auch den heimischen Labors verfügbar zu machen.

GH