Bedeutung und Entwicklung der BEB

Standardwerk zahntechnischer Nomenklatur der einzelnen Fertigungsschritte
Die logische und fachgerechte Systematik der BEB garantiert eine universelle Einsetzbarkeit, wie etwa der Fertigungsplanung zahntechnischer Arbeiten, der Arbeitsablaufbeschreibung als Basis für eine Qualitätssicherung sowie zur Erfüllung der Dokumentationspflicht, die im Medizinproduktegesetz gefordert ist. Da es für die meisten Positionen der BEB auch REFA-Planzeiten gibt, die in über 100 Labors gemessen wurden, ist sie auch wertvolles Instrument zur Preiskalkulation und Lohnermittlung.

Erste Ausgabe 1973
Die deutsche Bundesinnung (VDZI) hat im Jahr 1973 die 1. Ausgabe herausgegeben. Diese für die Dentalbranche damals völlig neuartige und einmalige Nomenklatur zahntechnischer Leistungen und Arbeiten ist weit über den deutschsprachigen Raum hinaus auf eine unerwartet hohe Resonanz gestoßen. Die Folge waren vielfältigen Anregungen, die 1975 mit der zweiten und 1978 mit der dritten Ausgabe der BEB eingearbeitet wurden.

Die vierte Ausgabe berücksichtigte 1988 den inzwischen bestehenden Fortschritt im Zahntechnikerhandwerk. Mit der fünften Ausgabe kam eine der wichtigsten und grundlegendsten Überarbeitung, mit der noch heute viele Labors arbeiten, die BEB 90. Mit ihr wurde statt der Bezeichnung des technisch-handwerklichen Prozesses die Benennung des zahntechnischen Medizinproduktes eingeführt, um die zahntechnische Nomenklatur mit den zahnärztlichen Behandlungsund Versorgungstherapien verknüpfen zu können. Weniger bedeutend und in manchen Details inkonsequent war die weniger verbreitete siebte Ausgabe, die BEB 1997.

Seit dem 1. Jänner 2009 ist nun nach großen Geburtswehen die neue BEB verfügbar, die eigentlich schon vor einem Jahr hätte kommen sollen. Es ist zu erwarten, dass ihre Beliebtheit infolge der Systematik und Aktualität alle vorherigen Ausgaben bei Weitem übertreffen wird. Trotz ähnlicher Systematik gibt es etliche grundlegende Änderungen, so wurde etwa die bisherige vierstellige Nummerierung durch einen sechsstelligen Nummernschlüssel ersetzt. Drei Entwicklungen haben ihren Niederschlag in der BEB gefunden und maßgeblich geprägt:

1. In den letzten zehn Jahren gab es eine dramatische Weiterentwicklung in der Zahntechnik mit innovativen und verbesserten Verfahren, von der Verarbeitbarkeit neuer ideal-bioverträglicher Materialien über CAD/CAM-Verfahren bis hin zur Implementierung neuer zahntechnisch-handwerklicher Methoden.

2. Die Einführung der REFA-Methodik hat zu vielen neuen Erkenntnissen und zur ganzheitlichen, systemischen Betrachtung des zahntechnischen Handwerksbetriebes als Prozessbausteine geführt.

3. Die Nomenklatur der neuen BEB trägt den neuen Behandlungsstrategien und Therapieformen in der zahnärztlichen Praxis Rechnung und unterstützt den Paradigmenwechsel in der Zahnmedizin, weg von der therapieorientierten hin zur befund- und indikationsbezogenen zahnmedizinischen Behandlung und Versorgung.

Die neue BEB definiert die einheitliche Benennung zahntechnischer Leistungen und schafft damit eindeutige Fachausdrücke für die Medizinprodukte des Zahntechnikerhandwerks. Sie stellt auch eine wichtige Arbeitsunterlage für die Beurteilung des Leistungsumfangs, für die Sicherstellung der Qualität und für die Berechnung zahntechnischer Leistungen dar.

Gerade aus forensischer Sicht wird sie weiter an Bedeutung gewinnen. Die neue BEB besteht aus zwei Teilen. Teil 1 ist bereits verfügbar und enthält auf 270 Seiten rund 520 Leistungspositionen sowie wichtige systematische Erläuterungen und 34 Fallbeispiele, um die Anwendung zu verdeutlichen. Der Teil 2 wird arbeitswissenschaftlich fundierte Planzeiten für die BEB-Positionen, weitere systematische Erläuterungen zu den Herstellungsprozessen, die den BEB-Positionen zugrunde liegen, Berechnungshinweise zu den Leistungspositionen sowie Zusatz-Module beinhalten.

Die Liste als Programm
Nur mit beiden Teilen zusammen hat man alle erforderlichen Grundlagen, um die BEB für die internen und externen Leistungsdokumentationen sowie zu Abrechnungszwecken nutzen zu können. Der VDZI wird die BEB in vollständiger Fassung auch im Rahmen eines EDVProgramms zur Verfügung stellen.

Neben allen Leistungsdaten zur BEB wird das Programm unter anderem eine betriebswirtschaftlich korrekte Berechnung und Erstellung eines betriebsspezifischen individuellen Leistungs- und Preisverzeichnisses in einfacher Weise ermöglichen. Leider sind wichtige Teile davon nur den deutschen Innungsmitgliedern zugänglich. Es wäre wünschenswert, wenn die jetzige Bundesinnung so wie die Bundesinnung des Jahres 1990 mit dem VDZI einen Übereinkommen abschließen könnte, damit auch die österreichischen Innungsmitglieder diese wichtige Arbeitsunterlage zur Verfügung hätten. In der nächsten Ausgabe der ZMT wird die Systematik der neuen BEB näher beleuchtet und anhand von Beispielen der Unterschied zur BEB 90 verdeutlicht.

gH